Altersvorsorge mit Riester-Rente
Die Riester-Rente ist zum Schlagwort für die private Altersvorsorge geworden. Sie steht als Synonym für die teilweise Privatisierung der Altersrente und den Einstieg in die private Altersvorsorgung ab dem Jahr 2002. Damit ist sie die zweite Säule der
Altersvorsorge. Der Staat fördert diese Rente mit Zulagen, welche Jahr für Jahr zugeschossen werden. Außerdem sind die Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Wer einen Riester-Vertrag abschließt,
erhält einen Dauerzulagenantrag. Der ausgefüllte Antrag wird dann durch die Zulagenstelle für Altersvermögen bearbeitet und die Zulagen berechnet. Diese fließen dann mit in den Versicherungsvertrag ein. Für die staatliche Förderung Riester Rente ist die Einzahlung in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag erforderlich. Darunter fallen klassische Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne oder Direktsparpläne. Die Inanspruchnahme der Riester-Rente ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich und wird maximal bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente gefördert. Die Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine 30prozentige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ohne Verlust von Zulagen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zulageberechtigt sind alle versicherungspflichtigen Personen, wie z.B. versicherungsfplichtige Arbeitnehmer, Kindererziehende, Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld, geringfügig Beschäftigte, Wehr- und Zivildienstleistende oder Amtsträger. Riester-Verträge sind besonders sinnvoll für Klein- und Normalverdiener. Mit dem Riester-Test kann man sich ausrechnen lassen, wie hoch die staatliche Förderung für die Altersvorsorge ist.
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