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Was versteht man allgemein unter einer Rentenversicherung?

Eine so genannte allgemeine Rentenversicherung wendet sich besonders an alle Personen, die etwas zur Verbesserung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Also eine Versicherung für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Lebensversicherung nicht so in Frage kommt oder auch für Personen, die bereits genügend Vorsorge für den Todesfall getroffen haben.

Die Rente bezeichnet ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird. Eine Rente ist eine regelmäßige Zahlung, in gleicher Höhe. Im täglichen Leben werden unter Rente Instrumente der Altersvorsorge verstanden. Diese spiegeln sich in der gesetzlichen Rentenversicherung wider. Sei es in der
gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt den Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Die wesentlichen Aufgaben einer Rentenversicherung sind nach dem Sozialgesetzbuch auch Leistungen zur Rehabilitation, Zahlung von Renten und Zusatzleistungen sowie von Beiträgen zur Krankenversicherung für Rentner sowie Aufklärung und Beratung der Versicherten und Rentner. Neben einer einheitlichen Rentenversicherung gibt es auch noch die Rentenversicherung der Knappschaft.

Eine Rürup – Rente oder auch eine Riester – Rente sind so genannte private Rentenversicherungen. Sie sind allein auf die Vorsorge des Versicherten ausgerichtet und können weder ausgezahlt noch vererbt oder gar beliehen werden. Die Beitragszahlung wird steuerlich oder durch Zulagen staatlich gefördert. Ansprechpartner hierfür wären zum Beispiel alle Versicherungen, Banken oder Sparkassen.

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