Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung wird unterschieden zwischen Versicherungen mit einer Einmalzahlung und Versicherungen mit laufenden Beiträgen. Auch wird in Kapitalleistungen und Rentenleistungen im Erlebensfall unterschieden. Fast alle Versicherer bieten Zusatzoptionen wie zum Beispiel Beitragsrückerstattungen oder Progression bei Invaliditätsgraden an.
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherten Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung ist daraufhin ausgelegt, dass die finanzielle Zukunft nach einem Unfall abgesichert ist. Dabei ist es möglich, dass eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Rente ausgezahlt wird. Wenn eine Progressionsvereinbarung getroffen wurde, steigt die Versicherungsprämie überproportional zum Invaliditätsfall. Eine Kombination von Todesfallleistung und Invaliditätsleistung ist sinnvoll, da in den meisten Fällen eine Zahlung wegen Invalidität erst nach zwölf Monaten fällig wird. Stirbt jedoch der Verunfallte aufgrund der Folgen des Unfalls vor dieser Frist, wird keine Leistung durch die Versicherung gezahlt. Es gibt jedoch zahlreiche Zusatzleistungen, die jeder individuell vereinbaren kann. So wird ein Genesungsgeld angeboten, das nach einem Krankenhausaufenthalt genauso so lange gezahlt wird, wie das Krankenhaustagegeld, das ebenfalls mit versichert werden kann. Für Selbstständige ist das Unfall-Tagegeld wichtig, da die Versicherung je nach Grad der Beeinträchtigung den Arbeitsausfall zahlt.
Jeder kann eine private Unfallversicherung abschließen, egal wie alt er ist. Kinder werden durch die Erziehungsberechtigten mitversichert. Der Beitragssatz richtet sich individuell nach dem Gesundheitszustand und nach den beruflichen sowie freizeitlichen Aktivitäten des Versicherungsnehmers.
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