Krankenschutz durch private Krankenversicherungen
Die ausreichende Versorgung der Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung kann schon lange nicht mehr gewährleistet werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen immer mehr an, obwohl die Leistungen immer mehr eingeschränkt werden. Der gesetzlich Versicherte wird immer häufiger zur Kasse gebeten.
Um dem entgegen zu wirken und einen optimalen Krankenschutz zu erhalten hat der gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dazu muss sein Verdienst jedoch die Beitragsbemessungsgrenze von momentan 3.562,50 Euro pro Monat übersteigen. Im Jahr 2008 wird die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 3.600,00 Euro steigen. Diejenigen, deren monatliches Einkommen diese Grenze nicht übersteigt, haben die Möglichkeit, bestimmte Zusatzkrankenversicherungen abzuschließen.
Bei diesen Zusatzversicherungen handelt es sich um freiwillige, private Versicherungen, die Leistungen übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch teilweise oder gar nicht mehr übernommen werden. Somit kann ein ausreichender Schutz gewährleistet werden. Die zusätzlichen Krankenversicherungen können bausteinartig aufgebaut werden. Die einzelnen Versicherungsfälle können auch einzeln versichert werden. So ist ein optimaler und individueller Schutz gewährleistet. So werden zum Beispiel die Kosten für Homöopathie, Kieferorthopädie, Sehhilfen und Zahnersatz von den privaten Zusatzkrankenversicherungen übernommen.
Der gesetzlich Krankenversicherte hat außerdem die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können. Denn nicht jede Krankenkasse bietet gleiche Leistungen für gleiche Beiträge. Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.
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