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Freiwillige Krankenversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung

Dass eine Krankenversicherung unabdingbar ist, bestreiten nur wenige. Ohne Krankenversicherungsschutz müssten ansonsten alle anfallenden Rechnungen, Arzt- und Krankenhausbesuche selber bestritten werden, was in die Zehntausende gehen kann und von einem Durchschnittsbürger nicht finanzierbar ist. Normalerweise ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung über seinen Arbeitgeber pflichtversichert. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, da greift die Pflichtversicherung nicht mehr – z.B. bei Menschen, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, bei Selbständigen, Studenten, die über 30 Jahre sind oder Personen, deren Familienversicherung endet. In solchen Fällen sollte man – wenn eine private Krankenversicherung nicht zur Debatte steht – eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, um einen ausreichenden Schutz gewährleisten zu können.

Freiwillig Versicherte erhalten den gleichen Schutz wie Pflichtversicherte. Die jeweiligen Tarife werden von der Krankenkasse bekannt gegeben, ein Vergleich lohnt sich hier in jedem Fall. Wichtig ist allerdings, dass eine bestimmte Vor-Versicherungszeit besteht, d.h. der Interessent muss eine gewissen Anzahl von Jahren bereits in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, um als freiwilliges Mitglied aufgenommen zu werden. Als Versicherter muss man sich außerdem schriftlich zu einer freiwilligen Krankenversicherung anmelden, sonst greift diese nicht. Bei der Pflichtversicherung besteht ja ein automatischer Schutz, dies ist bei der freiwilligen Krankenversicherung nicht der Fall. Einen Ausnahmefall stellen Arbeitnehmer dar, welche die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht haben – melden sich diese nicht 14 Tage danach bei ihrer Krankenkasse, werden sie automatisch freiwillig versichert. Wer aus der freiwilligen Versicherung wieder austreten will, braucht eine anschließende Versicherung, die auch nachgewiesen sein muss. Ein Selbständiger, der aus finanziellen Gründen wieder austreten möchte, wird dies also nicht können.

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