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Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Aufgrund der gesetzlichen Vorschrift sind die Leistungen der einzelnen unterschiedlichen gesetzliche Krankenkassen trotz zahlreicher Kürzungen sehr umfangreich, und werden von den zahlreichen Versicherten durchweg geschätzt.

So gehören gewisse Maßnahmen zum Standart, und garantieren jeden Versicherten eine normale Kontrolluntersuchung sowie die üblichen Standartimpfungen. Diese kann bei einem frei wählbaren Arzt erfolgen, der auch bei lange andauernden Behandlungen und Therapien jederzeit frei wählbar vom Versicherten ist. Auch verschriebene Medikamente, die der Arzt für eine behandelnde Maßnahme einsetzt, werden von den gesetzlichen Krankenkasse weitest gehend übernommen, wobei man hier jedoch zumeist eine Zuzahlung leisten muss.

Das gleiche gilt bei alternativen Heilmitteln, die einen Krankheitsverlauf unterstützend begleiten sollen, wie beispielsweise Krankengymnastik oder Sprachtherapien. Jedoch werden aktive Hilfsmittel, wie Rollstühle oder Hörgeräte von den gesetzlichen Kassen übernommen. Beim Honorar des Zahnarztes und dessen Leistungen sieht die Krankenkasse jedoch einen so genannten Festzuschuss vor, daher muss hier bei kostenintensiven oder speziellen Sonderwünschen oftmals eine erhebliche Zuzahlung geleistet werden. Es besteht auch die Möglichekeite eine Zusatzversicherung ab zu schließen.

Jedoch wird bei den gesetzlichen Krankenkassen auch eine weiterführende Rehabilitationskur gerne bewilligt, sofern diese nutzt, eine bestehendes Krankheitsbild zu bessern oder einer Verschlechterung vorzubeugen. Auch eine notwendige eigenständige oder begleitende Psychotherapie wird bei anerkannten Therapeuten in Form von Kostenübernahme hilfreich angeboten. Besonders wichtig ist auch der Aspekt der Auslandsbestimmungen, die in der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich in EU-Ländern besteht.

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