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Risikolebensversicherung zum Schutz der Familie

Die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung der Hinterbliebenen und ist damit eine reine Versicherung für den Todesfall des Versicherten. Im Gegensatz  zu einer Kapitallebensversicherung ist sie nicht an einen Sparvorgang gekoppelt und dadurch für die Altersvorsorge ungeeignet. Tritt der Tod der versicherten Person ein, so wird die versicherte Todesfallleistung nur einmal während der Versicherungsdauer fällig.
Der Vorteil einer Risikolebensversicherung ist, dass sie schon für einen geringen monatlichen Betrag zu haben ist. Trotzdem zahlt sie im Versicherungsfall einen nicht unwesentlichen Betrag an die Hinterbliebenen aus, damit diese finanziell abgesichert sind.
Abhängig ist die Höhe des Beitrags für die Risikolebensversicherung dabei vom Alter, vom Gesundheitszustand und dem Geschlecht der versicherten Person zum Versicherungsbeginn. Mit in die Berechnung kommt aber auch die Versicherungssumme und die Laufzeit der Versicherung. Zu empfehlen ist auf jeden Fall, vor dem Vertragsabschluss einen Versicherungsvergleich durchzuführen, damit die Angebote der unterschiedlichen Versicherungsunternehmen genau unter die Lupe genommen werden können. So kann auf wichtige Eckpunkte geachtet werden, die später einen finanziellen Vorteil bringen können.
Ein wesentlicher Punkt ist, das bei Vertragsabschluss der Risikolebensversicherung, ein Umwandlungsrecht vereinbart werden kann. Dieser besagt, dass der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, zu einem späteren Zeitpunkt und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung, die Risikolebensversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln. Dadurch kann bei einem Vertragsende ohne Versicherungsfall, eine finanzielle Einbuße vorgebeugt werden.

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