Die Super Infos zu der Hundehalterhaftpflicht
Eine Hundehalterhaftpflicht Versicherung stellt sich immer wieder als sehr nützlich dar. Doch was genau ist der Hintergrund einer solchen Tierversicherung? Jeder Besitzer eines Hundes, also quasi der Halter unterliegt der so genannten „Gefährdungshaftung gemäß §833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dies hat der Gesetzgeber festgelegt und muss unbedingt eingehalten werden. Das heißt im Klartext, sollte der Hund einen Dritten schädigen, ganz gleich ob Gesundheit oder an seinem Vermögen, so ist der Besitzer des Hundes dafür haftbar zu mache und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden! Wichtig ist selbstverständlich auch, wer versichert ist, folgend die Antwort: Versichert sind erstens der Versicherungsnehmer und auch die Familie des Versicherungsnehmer, die als Hundehalter gesamt betrachtet werden und somit ihre Eigenschaft erfüllen. Interessant außerdem, wenn eine Aushilfe den Hund spazieren führt und es geschieht zu diesem Zeitpunkt etwas, dann ist auch diese Aushilfe mitversichert. Die Versicherung springt in folgenden Fällen ein, Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Beachtet werden muss, dass die Versicherung nur Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bezahlt, gerechtfertigte, viele Versicherung wehren einige Fälle auch ab, wenn es sein muss auch gerichtlich. Sofern es zu solch einem Verfahren kommen sollte, dann trägt die Kosten für den Prozess immer der Versicherungsnehmer, insofern gewährt die Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz. Wer eine Versicherung abschließt muss prüfen ob und in welcher Höhe die Versicherungsgesellschaft zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, ob eine Wiedergutmachung des Schadens gemacht werden muss, ob die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen vorliegt. Natürlich muss niemand seinem Hund eine Leine oder einen Maulkorb anlegen, von der Versicherung her besteht kein Zwang
nicola lavacca
nesta123@gmx.net
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