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Haftpflichtleistungen

Generell sind in einer privaten Haftpflicht alle Schäden an dritten Personen und deren individuellen Sachwerten abgedeckt, wobei auch deren materieller Wert als vermögendbildender Hinsicht weitgehend abgedeckt ist. Reine Vermögensschäden müssen jedoch individuell gesondert versichert und vereinbart werden.

Der Mensch agiert in vielfältiger Weise, und ist somit sowohl in seiner natürlichen Person als auch als Fahrradfahrer, Sportler, Mieter und Aufsichtpflichtiger versichert. Hierbei lässt sich anmerken, dass auch der Tierhalterschutz unter bestimmten Vorraussetzungen gewährleistet ist, so fern man für diese Tierart keine eigene Versicherungskategorie seitens des Versicherungsträger zugedacht hat. Dies ist beispielsweise bei Kleintieren wie Nagern oder Katzen der Fall, wobei man für einen Hund eine gesonderte Absicherung benötigt.

Neben dem Versicherungsnehmer sind auch die zugehörigen Familienmitglieder versichert. So haftet die private Haftpflichtversicherung auch für alltägliche, missglücklich entstandenen Schäden des Ehegatten, des Lebenspartners, der minderjährigen Kinder sowie auch für Kinder die sich noch in einer schulischen oder beruflichen Entwicklung befinden.

Auch im Haushalt lebende Familienangehörige, wie etwa die Schwiegermutter sind automatisch mitversichert. Haustiere nicht immer, für Hunde muss eine Hundehaftpflicht abgeschlossen werden.

Jedoch sollte auch hinsichtlich des weitgreifenden Schutzes jedem Zugehörigen verdeutlicht werden, dass Schäden die aus Mutwilligkeit entstanden sind, nicht versichert sind und man hier ein gewisses Maß an vorrauschauenden Handelns berücksichtigen sollte um eine Deckung seitens der privaten Haftpflichtversicherung zu gewährleisten.

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