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Zweitwagenrabatte sind nicht immer günstiger

Versicherungen gibt es wie Sand am Meer und besonders im Bereich der Autoversicherungen unterbieten sich die kleinen und großen Versicherungen, wie die Autoversicherung AXA, jedes Jahr auf neue. Meldet man ein zweites Fahrzeug an, gewähren viele Autoversicherungsgesellschaften sog. Zweitwagenrabatt, wenn man auch das zweite Fahrzeug dort versichert, wo das erste versichert ist.

Somit wird das Zweitfahrzeug nicht in der Schadensfreiheitsklasse 0, sondern in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 eingestuft, sofern man für das Erstfahrzeug auch in dieser Schadensfreiheitsklasse ist. So kann man mitunter viel Geld sparen, allerdings gilt hierbei: Augen auf, denn nicht immer sind Zweitwagenrabatte auch wirklich günstiger. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es beispielsweise die Besonderheit, dass die Versicherung bei einem Unfall zwischen dem Erst- und dem Zweitfahrzeug nicht für den Schaden des jeweils anderen aufkommt. So kann man solche Unfälle dann höchstens über eine Vollkaskoversicherung abdecken. Da diese aber nicht für jedes Fahrzeug sinnvoll ist, sind hiermit Kosten verbunden, die den Zweitwagenrabatt zunichte machen. Rechnen ist hier also angesagt, damit man die Angebote der Autoversicherung AXA und der vielen weiteren Anbieter auch gut miteinander vergleichen kann.

Im übrigen kann man von den Zweitwagenrabatten immer nur dann profitieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen beide Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben und der Halter des Erstwagens muss mindestens zwei, in der Regel aber viel mehr, schadensfreie Jahre vorweisen können. Bei vielen Versicherungen ist auch ein Mindestalter von 25 Jahren vorausgesetzt. Diese Altersgrenze bezieht sich nicht nur auf den Fahrzeughalter, sondern oftmals auch auf alle Personen, die mit dem Wagen fahren. 

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