blabla -->

Navi Bedienung während der Fahrt

Viele Autofahrer fragen sich: Darf ich mein Navigationsgerät während der Fahrt bedienen? Ein Urteil des Oberlandesgericht Köln schafft zumindestens für Navigationssysteme im Handy Klarheit.

Unter dem Aktenzeichen 81 Ss-Ovi 49/08 haben die Richter befunden, dass nach dem Wortlaut der Vorschriften des einschlägigen Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung (§23) die Benutzung eines Handys untersagt, wenn er dafür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält.“

Das gelte nicht nur für Telefonate oder SMS, sondern auch die Verarbeitung von Daten, das Ablesen der Uhrzeit oder das Suchen einer Nummer. Das einzige, was beim Handy Navi während der Fahrt erlaubt sei, ist das umlegen von einem Ort zum anderen. Auch wenn das Gerät in den Fußraum fällt, darf es aufgehoben werden.

Aus diesem Urteil kann für die Bedienung von Navi folgendes geschlossen werden: Zumindestens das Handyverbot am Steuer gilt nicht für die Navigationssysteme. Aber: Möglicherweise können die Gerichte die Bedienung während der Fahrt als Fahrlässigkeit werten. Wer also sein Falk, Tomtom, Medion während der Autofahrt bedienen möchte, scheitert ohnehin oft an der Wackligkeit der Teile, die mit dem Schwanenhals an der Windschutzscheibe befestigt sind. Beim Ampelstopp kann das Navi natürlich als kostenloser Routenplaner benutzt werden. Dann riskiert man beim Eintippen ins Navigationssystem höchstens das Hupen des Fahrers hinter einem, wenn die Ampel auf Grün gesprungen ist.

Related posts