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Steuern

Nahezu jeder Mensch und jede Gesellschaft leidet unter der immer steigenden Steuerlast. Bekannt ist dennoch, dass ohne Steuereinnahmen ein Dasein in einer so großen Gemeinschaft wie einem Staat nicht möglich wäre.
Steuern gibt es bereits so lange Menschen in einer Gesellschaft zusammenleben. Ursprünglich wurde die Zahlung für die Gemeinschaft als Dienstleistung, dem so genannten Frondienst, abgegeben. Jedem Bürger wurde ein vorher festgelegter Teil der des erarbeiteten Geldes für den Fronherrn abverlangt. Auch Sachabgaben sind normal gewesen. Somit wurde beispielsweise der zehnte Teil jeder Ernte in gemeinsamen Silos deponiert. Der Ausdruck “Steuer” hat seinen Ursprung im Althochdeutschen. In diesem Zusammenhang bezeichnete der Begriff stiura soviel wie Stütze oder Unterstützung. Schon im frühen Altertum wurden Steuern verlangt. Sie wurden zu jeder Zeit Tribut, Zoll oder Zehnt genannt. Auch heute sind die Haupteinnahmen des modernen Staates die Steuern. Damit werden auf der einen Seite das Staatswesen finanziert, auf der anderen Seite unzählige gemeinschaftlich in Anspruch genommene Aufgaben, wie beispielsweise die Versorgung von Altenheimen.
Steuern werden in Deutschland nicht zweckgebunden entrichtet. Das bedeutet, dass beispielsweise die Mineralölsteuer nicht als Beitrag für die Benutzung der öffentlichen Straßen angesehen wird, sondern in den großen Topf der Staatseinnahmen einfließt. Zum ersten Mal wurde die Steuererhebung vor ca. 5000 Jahren dokumentiert. Im Norden von Afrika wurden zu jeder Zeit eine Abgabe für die erbrachte Ernte und ein Zoll für die Überquerung des Nils verlangt. In weiteren städtischen Hochkulturen, wie in Mesopotamien wurden unter anderem die Haltung von Nutztieren und die Erträge vom Fischfang versteuert. Die Meisten Steuerabgaben sind für die Verbraucher fast fühlbar. Somit sind Tabak- und Alkoholsteuer im beim Preis dabei. Eigentlich niemand hat das Bewusstsein, dass bei solchen Einkäufen ein vorher festgelegter Betrag an den Staat abgeführt wird. Auch die Mehrwertsteuer, die für Produkte erhoben wird, ist eigentlich kaum zu spüren. Gewöhnlich machte uns die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes diesen Anteil erst wieder bewusst. Das Festlegen des Steuersatzes, demnach das Steuererhebungsverfahren ist die Aufgabe der Behörden, die das Finanzamt erfüllt. Die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland bietet mit dem Steuerrecht die Grundlage für das Steuererhebungsverfahren. Viele empfinden es als undurchschaubar. Eine Menge von Ausnahmen und Sonderregelungen sorgen für die guten Berufsperspektiven der Steuerberater.

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Autor : Daniel Keppler
eMail: artikel[@]danielkeppler.de

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